Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vistron GmbH
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern bzw. juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Entgegenstehende oder von diesen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
- Anwendbares Recht & Gerichtsstand
- Die Geschäftsbeziehung mit Vistron wird bestimmt durch das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN Kaufrechts über internationale Kaufverträge wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Vistron Firmensitz.
- Angebotsgültigkeit und Vertragsabschluss
- Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen und sind freibleibend. Vistron behält sich das Recht vor, ein Angebot vor Annahme durch den Käufer jederzeit zurückzuziehen.
- Sofern eine Bestellung als Gegenangebot anzusehen ist, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.
- Preise und Zahlung des Kaufpreises
- Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Werk, Incoterms 2010, ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Bankgebühren etc.
- Der Vertragspreis, sowie die Zahlungsbedingungen, sind im unserem Angebot angegeben. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher, besonderer Vereinbarung zulässig.
- Angemessene Preisänderungen, wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten und insbesondere auch wegen zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Land des Käufers, bleiben, für Lieferungen die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
- Verzögerungen bei Installation und Schulung, welche nicht durch Vistron verursacht werden, können vom Vistron zu den, zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Stundensätzen in Rechnung gestellt werden.
- Lieferzeit
- Der Beginn der von Vistron angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Höhere Gewalt
- Sofern eine Vertragspartei verhindert oder in Verzug ist, irgendeine Verpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen, so soll diese Partei nicht vertragsbrüchig sein und kein Schadensersatz, sei es aus Vertrag oder Gesetz, zahlbar sein, wenn das Ereignis welches zur Verhinderung oder zu Verzug führt, außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegt und damit als höhere Gewalt angesehen wird.
- Gefahrübergang bei Versendung und Incoterms
- Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht, mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
- Wird im Auftrag eine Bezeichnung nach Incoterms 2010 benutz, beinhaltet „Incoterms 2010“ sowohl die Incoterms 2010 als auch die anerkannten Regeln ihrer Auslegung, veröffentlicht durch die Internationale Handelskammer.
- Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
- Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden etc. ausreichend zum Neuwert zu versichern.
- Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Kaufsache gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer eventuellen Klage zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
- Der Käufer ist nicht zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Auch Umbau und Veränderungen an der Kaufsache durch den Käufer sind nicht gestattet solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist.
- Gewährleistung
- Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen Anspruch unverzüglich und schriftlich zur Kenntnis des Verkäufers bringt. Sofern der Käufer den Verkäufer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Mangels über diesen informiert, befreit dies den Verkäufer vollständig aus seiner Gewährleistungsverpflichtung.
- Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware beim Käufer, spätestens jedoch 15 Monate nach angezeigter Versandbereitschaft.
- Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
- Vor etwaiger Rücksendung der Kaufsache oder von Teilen der Kaufsache, ist unsere Zustimmung einzuholen.
- Sollte trotz aller aufgewandter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
- Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
- Die Reparatur der Kaufsache bzw., der Austausch der defekten Teile stellt die umfassende und volle Befriedigung aller Ansprüche des Käufers im Rahmen dieser Gewährleistung dar. Der Verkäufer ist dem Käufer nicht für den Ausgleich jeglichen entgangenen Gewinns oder für jegliche anderen Verluste oder Mangelfolgeschäden verantwortlich, unabhängig von deren Ursprung.
- Begrenzung der Verantwortlichkeit
- Die Anspruchsgrundlagen des Käufers für Ansprüche jeder Art in Bezug auf die Kaufsache und jeglicher anderer Leistung des Verkäufers oder in Bezug auf die Herstellung, den Verkauf, die Vertragsabwicklung, den Gebrauch, die Reparatur, die Wartung oder den Tausch der Kaufsache oder Teile davon, einschließlich der Haftung aus Vertrag, Fahrlässigkeit und Vorsatz, sind, soweit rechtlich zulässig, ausschließlich beschränkt auf Ansprüche die in Abschnitt 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind. Diese Regelung findet nur insoweit Anwendung, als dass sie nicht gegen geltendes Recht verstößt.
- Haftung der Vertragsparteien
- Vistron stellt den Käufer, seine Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer für jeglichen Verlust sowie von Haftung oder Ansprüchen in Bezug auf Körperverletzung oder Tod von Personen oder für Beschädigung von Eigentum jeglicher Art frei, die durch Fehler, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern des Verkäufers oder seiner Vertreter oder Subunternehmer entstanden sind.
- Der Käufer stellt Vistron, seine Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer für jeglichen Verlust sowie von Haftung oder Ansprüchen in Bezug auf Körperverletzung oder Tod von Personen oder für Beschädigung von Eigentum jeglicher Art frei, die durch Fehler, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern des Käufers oder seiner Vertreter oder Subunternehmer entstanden sind.
- Ohne die allgemeinen Vertragsklauseln einzuschränken, haftet Vistron nicht für direkte und indirekte Folgeschäden beim Käufer, gleich welcher Art.
- Unabhängig der anderen Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die kumulierte Haftung von Vistron gegenüber Forderungen des Käufers, seiner Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer, gleich welcher Art, auf die Vertragssumme begrenzt.
- Überlassene Unterlagen
- An allen, in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Käufer unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Käufers nicht innerhalb der Frist von 3b annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
- Software
- Die in der Kaufsache enthaltene Software wird dem Käufer von Vistron lizenziert und nicht verkauft. Die Lizenz erlaubt dem Käufer den unbefristeten Gebrauch der Software in Verbindung mit dem Vertragsgegenstand. Die Software darf vom Käufer nicht heruntergeladen, kopiert, dekompiliert oder verändert werden.
- Ausschließlichkeit & Änderungen
- Alle Vereinbarungen die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind hier schriftlich niedergelegt. Es gibt keine mündlichen, schriftlichen oder sonstigen Nebenabreden, Vorbehalte oder Bedingungen die nicht durch hierdurch ungültig geworden sind.
- Änderungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterschrieben sein.
- Salvatorische Klausel
- Für den Fall, dass eine Klausel dieses Vertrags ungültig ist oder wird, soll dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der übrigen Klauseln haben. Die Parteien werden, sofern möglich, die ungültige Klausel durch eine neue, gültige Klausel ersetzen, die dem ursprünglichen Zweck der ungültigen Klausel am nächsten kommt.
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